Zum 1. Januar 2016 wurden die EU-Schwellenwerte leicht angehoben. Ab dem Erreichen der Schwellenwerte ist europaweit auszuschreiben.
Es gelten folgende Schwellenwerte ab dem 01. Januar 2016:
- Bauaufträge: 5.225.000 EUR (vorher: 5.186.000 EUR)
- Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 209.000 EUR (vorher: 207.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 135.000 EUR (vorher: 134.000 EUR)
- Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 418.000 EUR (vorher: 414.000 EUR)
- Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 418.000 EUR (vorher: 414.000 EUR)
- Für Konzessionsvergaben: 5.225.000 EUR
- Für besondere soziale Dienstleistungen: 750.000 EUR