Seminare | Teilnahmebedingungen
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Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren muss schriftlich bei der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. In der Regel erhalten Sie bei frühzeitiger Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. 2. Zahlungsbedingungen
a) Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach der Art der Veranstaltung. Grundsätzlich beträgt die Teilnahmegebühr EUR 190,00 pro Bedienstetem/Mitarbeiter der Landes- und Kommunalverwaltung des Landes Hessen oder der Mitgliedsunternehmen / Büros der Mitglieder der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V..
Die Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder beträgt grundsätzlich EUR 450,00.
Mitglieder der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Architekten- und Stadtplanerkammer, die Ingenieurkammer in Hessen sowie das Land Hessen.
b) Die Teilnehmer erhalten zur Bezahlung sämtlicher Entgelte eine Rechnung, die nach Erhalt mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu bezahlen ist, da sonst keine Verbuchung vorgenommen werden kann.

Der Teilnehmer hat das Entgelt für das Seminar unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen.

3. Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung
a) Teilnehmer, die das Entgelt fristgerecht bezahlt haben, erhalten im Regelfall drei Werktage vor der Veranstaltung die jeweiligen Seminarunterlagen per E-Mail zum Selberausdrucken zugesandt.
b) Sofern Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden, werden diese im Nachgang der Veranstaltung an die Teilnehmer über die angegebene Adresse per E-Mail versandt. Entscheidend für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung ist die Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste, die in der jeweiligen Veranstaltung ausliegt (Präsenzveranstaltung); bzw. die Person, die bei der Veranstaltung teilnimmt (Digitalveranstaltung).

4. Rücktritt und Kündigung
Mindestens 5 Tage vor Beginn des Seminars - maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - kann der Teilnehmer von der Anmeldung schriftlich zurücktreten. Bei nichtfristgerechter Absage wird eine Stornogebühr von 35,00 Euro pro Person erhoben.

Die Seminargebühren sind nicht kostendeckend, sondern werden von den Kammern mitfinanziert. Die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. behält sich aus diesem Grund vor, Teilnehmer von der Teilnahmeliste zu streichen, die trotz Zahlungserinnerung die fällige Seminargebühr nicht innerhalb von 7 Tagen zahlen. Damit kann anderen Interessenten auf der Warteliste die Teilnahme noch rechtzeitig ermöglicht werden. Eventuell angefallene Stornogebühren werden auch in diesem Fall erhoben.

Teilnehmer, die zu den Seminaren nicht oder nur zeitweise teilnehmen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Damit soll verhindert werden, dass Seminarplätze ungenutzt bleiben. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers am Veranstaltungstag ist möglich, eine Absage dagegen nicht.

5. Absage von Seminaren
Die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung Seminare abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits bezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.

6. Wechsel der Dozenten und des Unterrichtsortes
Ein Wechsel der Dozenten oder des Unterrichtsortes berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

7. Haftung
Die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.
Stand: Dezember 2021