Im amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern (AVPQ) können sich alle Unternehmen listen lassen, die Dienst- und Lieferleistungen erbringen, inklusive freiberuflicher Dienstleistungen. Nach erfolgreichem Eintrag erhält jedes Unternehmen eine Urkunde, die dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag beigelegt wird. Auftraggeber können im AVPQ geeignete Unternehmen finden und mit einem Code die Nachweise einsehen.
Im amtlichen Verzeichnis AVPQ werden Unternehmen eingetragen, die Dienst- und Lieferleistungen erbringen. Auch freiberuflich tätige Büros können sich listen lassen. Voraussetzung für die Eintragung im AVPQ ist die Präqualifizierung im HPQR. Bieter können sich bei der Antragstellung entscheiden, ob sie sich zusätzlich zum Hessischen Präqualifikationsregister im AVPQ eintragen lassen möchten. Den Antrag finden Sie hier.
Für amtliche Verzeichnisse ist in einer bundesweiten Regelung verankert, dass öffentliche Auftraggeber die Urkunde akzeptieren müssen. Der Vorteil
für gelistete Bieter ist, dass Auftraggeber die AVPQ-Urkunde anerkennen müssen. Das gilt für das gesamte Bundesgebiet und den EU-Binnenmakt. Der
öffentliche Auftraggeber darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür gute Gründe vorliegen.
Das AVPQ bietet Unternehmen eine EU-weite Anerkennungspflicht.
Die hinterlegten Nachweise sind geschützt und können nur mit der AVPQ-Nummer und einem zusätzlichen Zugangscode eingesehen werden. Auftraggeber erhalten die AVPQ-Nummer und den Code vom Unternehmen mit dem Angebot. Allgemein zugänglich sind nur die Stammdaten des Unternehmens, sodass auch private Auftraggeber geeignete Unternehmen finden können. Hier finden Auftraggeber geeignete Unternehmen für den Dienst- und Lieferleistungsbereich (inklusive geistig-schöpferischer Dienstleistungen).