HPRQ - Informationen

Tipps für eine reibungslose Präqualifizierung

Mit folgenden Tipps vermeiden Sie häufige Fehler bei der Antragstellung: 

Beginnen Sie mit den Referenzen

Je nach Branche kann das Einholen der Unterschrift des Referenzgebers zu Verzögerungen führen. Füllen Sie die Referenz vorab vollständig aus inklusive Unterschrift Ihrer Geschäftsführung und bewahren Sie eine Kopie auf.

Holen Sie 1-2 Referenzen mehr ein als die erforderliche Pflichtanzahl, falls es bei einzelnen Auftraggebern zu Verzögerungen kommt.

Die Gültigkeit der Pflichtreferenzen (3 bzw. 5 Jahre und 12 Monate für eine aktuelle Referenz) bezieht sich auf das Ausstellungsdatum Ihrer zukünftigen PQ-Urkunde. Meist gilt die Ausführungszeit, z. B. 'KW 7 2022'. Ist die Leistung noch nicht abgeschlossen, müssen die bereits abgeschlossenen Teilleistungen (bei Planungsbüros: LPH) angegeben werden. In diesem Fall liegt der Berechnung das Ausstellungsdatum der Referenz zugrunde. Dies gilt auch bei Rahmenvereinbarungen.

Damit ein Auftraggeber beurteilen kann, ob die Leistung vertragsgemäß ausgeführt wird/wurde, ist je nach Leistung eine Mindestlaufzeit nötig. In der Zukunft liegende Leistungen können nicht präqualifiziert werden.

Fordern Sie Nachweise zügig an

  • Die Nachweise 4a, 4b, 5 und 9-15 der Checkliste dürfen nicht älter als 2 Monate sein. Ausnahme: Auf dem Nachweis selbst ist eine andere Gültigkeit angegeben.
  • Beantragen Sie die Nachweise, sobald Sie drei/fünf Referenzen haben.
  • Die Gültigkeit der einzureichenden Nachweise (2 Monate) bezieht sich auf den Eingang bei der ABSt
  • Planen Sie ein Zeitfenster für fehlende Nachweise und Informationen ein. Bei einem Erstantrag gibt es häufig noch Klärungsbedarf/Nachfragen zu einzelnen Punkten.
  • Bewahren Sie die Originale der eingereichten Unterlagen sorgfältig auf.
  • Kann das Präqualifikationsverfahren nicht innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung abgeschlossen werden, müssen bereits eingereichte Nachweise ggf. aktualisiert werden. Achten Sie daher darauf, nachgeforderte Nachweise zügig nachzureichen.

Lassen Sie die Eigenerklärungen von der Geschäftsführung unterzeichnen

  • Wenn das Unternehmen im Handels-/Vereinsregister eingetragen ist (z. B. GmbH, GbmH & Co KG, KG, AG, e.V.) muss eine Person unterschreiben, die bei Gericht in das Register eingetragen wurde (z. B. Geschäftsführerin, Prokurist).
  • Bei Personengesellschaften (Einzelunternehmen, e.K., GbR etc.) muss der/die Inhaber/in bzw. ein/e Gesellschafter/in unterschreiben.

Online-Antrag

  • Notieren Sie sich VOR dem Befüllen der Felder die Antragsnummer, die unter dem Bild angezeigt wird. Mit dieser Antragsnummer können Sie Ihren Antrag immer neu aufrufen.
  • Unter 'Prüfen/Senden' wird Ihnen angezeigt, wo noch Angaben unvollständig sind.
  • Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen. Wir können mit Ihrer Antragsnummer ggf. nachschauen, wo es 'hakt'.
  • Sie können die Nachweise mit dem Antrag komplett oder teilweise hochladen. Nach Antragstellung haben Sie 14 Tage Zeit, die Nachweise nachzureichen bzw. zu ergänzen.