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Rechtsberatung
Wir beraten in Hessen ansässige Firmen und öffentliche Auftraggeber in allen Fragen des öffentlichen Auftragswesens.
Sie haben ein Anliegen? Bitte schicken Sie uns eine E-Mail, in der Sie kurz den Sachverhalt schildern, an mailto:erstberatung@absthessen.de
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Erstberatung handelt und es gelegentlich je nach Arbeitsaufwand länger dauern kann, bis wir Ihre Anfrage beantworten können. Bei komplexen Sachverhalten und in dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.
Sie sind Fördermittelempfänger? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabekompetenzstellen des Regierungspräsidiums (vgl. § 18 Abs. 1 HVTG):
- Gießen: Herr Tobias Bräunchen, Tel.: 0641/303 2337
- Darmstadt: Frau Simone Pett-Stallmann, Tel.: 06151/12 5615
- Kassel: Frau Petra Rauch, Tel.: 0561/106 3222
Beratung und Unterstützung in anderen Bundesländern finden Sie über unser Netzwerk der Auftragsberatungsstellen.
Aktuelle Rechtsgrundlagen für Hessen
Hessisches Vergabe- und Tariftreue-Gesetz HVTG 2026
Vergabeerlass vom 12.06.2026 (am 30.06.2026 in Kraft getreten)
Beschaffungsmanagement-Erlass vom 12.06.2026 (am 30.06.2026 in Kraft getreten)
Kontrollgruppen-Verordnung (am 26.06.2026 in Kraft getreten)
Präqualifikationsverordnung Tarif - PQ TarifV (am 26.06.2026 in Kraft getreten)
Alle hessischen Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die Rechtsprechung der hessischen Gerichte finden Sie auf der Seite des hessischen Justizministeriums.