
Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes Zuschlagsverbot
für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren und andererseits das Verbot, bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem
11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot), soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Zum Rundschreiben des BMWK
Erfasste Ausnahmetatbestände Sanktionen
Eigenerklärung
Zum Schreiben des BMWSB
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat einen Praxisleitfaden zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs für die Vergabe von Planungsleistungen unter dem VgV-Schwellenwert veröffentlicht. Danach sollten Architektenleistungen stets im
Leistungswettbewerb vergeben werden, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Der Leitfaden enthält Handlungsempfehlungen und Beispiele von Bekanntmachungen zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs und der
gleichzeitigen Möglichkeit für Öffentliche Auftraggeber, zu einem tragfähigen Vergabevorschlag zu gelangen.
Sie finden den Leitfaden hier
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat einen Praxisleitfaden zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs für die Vergabe von Planungsleistungen unter dem VgV-Schwellenwert veröffentlicht. Danach sollten Architektenleistungen stets im
Leistungswettbewerb vergeben werden, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Der Leitfaden enthält Handlungsempfehlungen und Beispiele von Bekanntmachungen zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs und der
gleichzeitigen Möglichkeit für Öffentliche Auftraggeber, zu einem tragfähigen Vergabevorschlag zu gelangen.
Sie finden den Leitfaden hier
Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Rundschreiben zur Dringlichkeitsvergabe aufgrund der Corona-Pandemie verfasst. Danach kann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter erleichterten
Voraussetzungen und Fristen durchgeführt werden. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, sind auch Verfahren ohne Einhaltung einer Frist und nur mit einem Bieter denkbar. Einzelheiten finden Sie
im beigefügten Rundschreiben.
zum Rundschreiben
Rundschreiben zur Übermittlung von Vergabedaten zu statistischen Zwecken an das BMWi - Übergangsregelung in § 8 VergStatVO mit Bezug auf § 8 VergStatVO in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 3 VergModVO
zum Rundschreiben
Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang
mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
zum Rundschreiben
zur Mitteilung der Kommission vom 9.9.2015
Im Rundschreiben vom 9. Januar 2015 informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Definition der "Dringlichkeit" bei Vergaben ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb bei Anwendung von § 3 EG Abs. 4 lit. d) VOL/A, § 3 Abs. 4 lit. c) VOF sowie § 6 Abs. 2 Nr. 4 SektVO.
Es wird auf den sehr engen Anwendungsbereich der Ausnahmevorschriften hingewiesen. Ein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb ist nur gestattet, wenn äußerst dringliche Gründe Vorliegen. Im Rundschreiben werden die Voraussetzungen erklärt die zum Verzicht auf eine europaweite Bekanntmachung führen können, ebenso wie die Risiken und organisatorische Maßnahmen von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
zum Rundschreiben
Rundschreiben zum Inkrafttreten der Vergabe- und Vertragsordnng VOL, VOB und VOF
zum Rundschreiben
Rundschreiben zur Fortgeltung des BMWi-Rundschreibens vom 26. Juli 2011 im Hinblick auf die Anwendung der Richtlinie 2009/81/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierng der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG
zum Rundschreiben
Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
zur Richtlinie 2009/81/EG
Rundschreiben zur Anwendung der Richtlinie 2009/81/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom
13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit,
und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG
zum Rundschreiben
zur Richtlinie 2009/81/EG
Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit,
Interimsregelung für die Vergabe von Bauleistungen bis zur Umsetzung der Richtlinie in
nationales Recht
zum Rundschreiben