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BMWK veröffentlicht Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden

Im Rundschreiben werden die bestehenden Möglichkeiten für Verfahren oberhalb sowie unterhalb der EU-Schwellenwerte und Ausweitung bestehender Verträge zusammengefasst: Die Möglichkeiten für eine schnelle und effiziente Durchführung von Dringlichkeitsvergabeverfahren im Flüchtlingskontext wurden bereits in bestehenden Erlassen aufgezeigt:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vom 24.8.2015 (AZ: IB6-270100/14)
- Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik vom 9.9.2015 (COM(2015) 454 final)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.4.2022 (AZ: IB3-206-000#010)

Die hier aufgezeigten Möglichkeiten bestehen im geltenden Rechtsrahmen weiterhin und werden im Rundschreiben vom 9. Januar noch einmal im Überblick dargestellt.

Das Rundschreiben vom 09.01.2024 finden Sie hier

Handreichung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im August eine Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe (> 1.000 Beschäftigte), menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen.
Das LkSG sieht vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern zusammenarbeiten, auch wenn diese selbst nicht unter das Gesetz fallen. Die Handreichung soll aufzeigen, wie verpflichtete Unternehmen und ihre Zulieferer zusammenarbeiten können. Es werden die Grenzen der Inanspruchnahme von nicht-verpflichteten Unternehmen durch verpflichtete Unternehmen dargestellt. Darüber hinaus enthält sie weiterführende Informationen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten, Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit und praktische Hinweise zu bestehenden Unterstützungsangeboten.
Handreichung LkSG
FAQ LkSG

Erste Informationen zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022

Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren und andererseits das Verbot, bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem 11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot), soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.

Zum Rundschreiben des BMWK
Erfasste Ausnahmetatbestände Sanktionen
Eigenerklärung
Zum Schreiben des BMWSB

Praxisleitfaden der BAK für die Vergabe von Planungsleistungen unter dem VgV-Schwellenwert

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat einen Praxisleitfaden zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs für die Vergabe von Planungsleistungen unter dem VgV-Schwellenwert veröffentlicht. Danach sollten Architektenleistungen stets im Leistungswettbewerb vergeben werden, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Der Leitfaden enthält Handlungsempfehlungen und Beispiele von Bekanntmachungen zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs und der gleichzeitigen Möglichkeit für Öffentliche Auftraggeber, zu einem tragfähigen Vergabevorschlag zu gelangen.

Sie finden den Leitfaden  hier

Rundschreiben des BMWi zur Dringlichkeitsvergabe aufgrund der Coronal-Pandemie

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Rundschreiben zur Dringlichkeitsvergabe aufgrund der Corona-Pandemie verfasst. Danach kann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter erleichterten Voraussetzungen und Fristen durchgeführt werden. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, sind auch Verfahren ohne Einhaltung einer Frist und nur mit einem Bieter denkbar. Einzelheiten finden Sie im beigefügten Rundschreiben.
 zum Rundschreiben

Bekanntmachung der Liste der obersten und oberen Bundesbehörden sowie der vergleichbaren Einrichtungen vom 18. Juni 2019

 zur Bekanntmachung

Rundschreiben zur Übermittlung von Vergabedaten zu statistischen Zwecken an das BMWi - Übergangsregelung in § 8 VergStatVO vom 09.12.2016

Rundschreiben zur Übermittlung von Vergabedaten zu statistischen Zwecken an das BMWi - Übergangsregelung in § 8 VergStatVO mit Bezug auf § 8 VergStatVO in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 3 VergModVO
 zum Rundschreiben

Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vom 24. August 2015

Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
 zum Rundschreiben
 zur Mitteilung der Kommission vom 9.9.2015

Rundschreiben zur Anwendung von § 3 EG Abs. 4 Buchstabe d VOL/A, § 3 Abs. 4 Buchstabe c VOF und § 6 Abs. 2 Nr. 4 SektVO - Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb/Dringlichkeit

Im Rundschreiben vom 9. Januar 2015 informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Definition der "Dringlichkeit" bei Vergaben ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb bei Anwendung von § 3 EG Abs. 4 lit. d) VOL/A, § 3 Abs. 4 lit. c) VOF sowie § 6 Abs. 2 Nr. 4 SektVO.

Es wird auf den sehr engen Anwendungsbereich der Ausnahmevorschriften hingewiesen. Ein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb ist nur gestattet, wenn äußerst dringliche Gründe Vorliegen. Im Rundschreiben werden die Voraussetzungen erklärt die zum Verzicht auf eine europaweite Bekanntmachung führen können, ebenso wie die Risiken und organisatorische Maßnahmen von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

 zum Rundschreiben

Rundschreiben zum Inkrafttreten der Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 10.Juni 2010

Rundschreiben zum Inkrafttreten der Vergabe- und Vertragsordnng VOL, VOB und VOF
 zum Rundschreiben

Rundschreiben zur Fortgeltung des BMWi-Rundschreibens vom 26. Juli 2011

Rundschreiben zur Fortgeltung des BMWi-Rundschreibens vom 26. Juli 2011 im Hinblick auf die Anwendung der Richtlinie 2009/81/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierng der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG
 zum Rundschreiben
 Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit  zur Richtlinie 2009/81/EG

Rundschreiben zur Anwendung der Richtlinie 2009/81/EG vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Rundschreiben zur Anwendung der Richtlinie 2009/81/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG
 zum Rundschreiben
 zur Richtlinie 2009/81/EG

Rundschreiben zur Anwendung der Richtlinie 2009/81/EG vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, Interimsregelung für die Vergabe von Bauleistungen bis zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
 zum Rundschreiben