HPQR | Nachweise
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Einzureichende Nachweise

- Gewerbeanzeige, ggf. Gewerbeerlaubnis
- Handelsregister- und/oder Berufsregisterauszug (kann in der Regel von der ABSt angefordert werden)
- Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten sind
- Bei Mitgliedschaft in einer Sozialkasse: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse*
- Bescheinigung(en) in Steuersachen des Finanzamtes, ggf. Freistellungsbescheinigung
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Erklärung Referenz Einzelleistung: Drei (Dienst-/Lieferleistungen) bzw. fünf (Bauleistungen) Referenzobjekte/-leistungen,   nicht älter als 3 bzw. 5 Jahre, mit Bestätigung des Auftraggebers
Verpflichtungserklärung Mindestlohn und Tariftreue

Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen

Zustimmungserklärung (Erstanträge)

Zustimmungserklärung (Verlängerungsanträge)

- bei Antrag auf zusätzliche Eintragung in das amtliche Verzeichnis AVPQ:   Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche (GZR 3) oder juristische(GZR 4) Personen, nicht älter als 01.12.2021
- optional: Zusätzliche Nachweise, z. B. Zertifikate, Gütezeichen

Speichern Sie die Formulare bitte ab, dann können Sie diese am PC ausfüllen.

Alle erforderlichen Nachweise werden jeweils einzeln gescannt als PDF-Dateien über den  Online-Antrag eingereicht (Upload).

VOLLMACHTEN

* Wenn Sie Mitglied einer Sozialkasse sind, können Sie uns eine Vollmacht erteilen, um die nach dem Hessischen Tarif- und Mindestlohngesetz (§ 5 HVTG) in regelmäßigen Abständen beizubringenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen direkt bei Ihrer Sozialkasse anzufordern.
Vollmacht SOKA-Bau
Vollmacht andere Sozialkassen

FREIWILLIGE ERKLÄRUNG
Eigenerklärung, dass keine Verbindungen zu Russland bestehen