Vorteile der Präqualifizierung als Video
Bieter legen statt vieler Einzelnachweise eine Urkunde vor, die die am häufigsten verlangten Nachweise abdeckt und ein Jahr gültig ist.
Für Bieter ist die Präqualifikation über die Kammern mit wenig Aufwand verbunden und kostengünstig. Der Erstantrag (1 Jahr gültig) kostet 215,-- Euro inkl. USt. Die Verlängerung (1 Jahr gültig) kostet 155,-- Euro inkl. USt.
Das Hessische Präqualifikationsregister (HPQR) ist bei der EU notifiziert und somit gemäß Artikel 64 EU RL 2014/24/EU ein anerkanntes amtliches
Verzeichnis. Für amtliche Verzeichnisse ist in der Richtlinie verankert, dass öffentliche Auftraggeber die Präqualifizierung als Nachweis der
Eignung akzeptieren müssen. Bei der öffentlichen Hand entsteht eine Eignungsvermutung. Bewerber/Bieter gelten erst einmal als geeignet.
Auf diese Weise werden mehr wirtschaftliche Angebote im Wertungsprozess gehalten und das
Risiko des Ausschlusses wegen fehlender Eignung minimiert. Die Eintragung im Hessischen Präqualifikationsregister bietet Unternehmen eine EU-weite
Anerkennungspflicht der HPQR-Urkunde.
Unternehmen, die Dienst- und Lieferleistungen (inklusive geistig-schöpferische Dienstleistungen) erbringen, können sich zusätzlich ins amtliche Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eintragen lassen. Die AVPQ-Urkunde muss ebenfalls bundesweit von Auftraggebern
zum Nachweis der Eignung akzeptiert werden.
Eine Präqualifizierung minimiert das Risiko, aufgrund von Ungenauigkeiten (z. B. fehlende oder unvollständige Nachweise) formal vom Wettbewerb ausgeschlossen zu werden, unabhängig von der Qualität des eingereichten Angebots.
Die meisten Aufträge werden unterhalb der Schwellenwerte vergeben. Auf der Suche nach geeigneten Unternehmen, nutzen Auftraggeber bevorzugt die Präqualifizierungsdatenbanken. Dort können sie Bieter ausfindig machen, die sie bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben zur Angebotsabgabe auffordern. Für gelistete Bieter kann dies einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Stellen Sie gleich einen Antrag, wenn Sie die Vorteile der Präqualifikation nutzen wollen.
Auftraggeber können grundsätzlich weitere auftragsbezogene Nachweise verlangen, die über die im Vergaberecht vorgegebenen Eignungsnachweise hinausgehen. Diese müssen in der Bekanntmachung genannt werden. Prüfen Sie bei jeder Ausschreibung, ob der Auftraggeber spezifische Anforderungen stellt, z. B. zur Höhe der Deckungssumme der Haftpflicht oder inhaltliche Anforderungen an vorzulegende Referenzen. Sie können auch freiwillig zusätzliche Nachweise in der Datenbank hinterlegen, die häufig bei Ausschreibungen in Ihrer Branche gewünscht werden, wie z. B. QM-Zertifikate.
Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung, ob ein Unternehmen für öffentliche Aufträge geeignet ist und kein sonstiger Grund
die Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt. Dazu müssen Eigenerklärungen und Nachweise vorgelegt werden, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit bestätigen. Registrierte Unternehmen sind von der Vorlage dieser Dokumente beim öffentlichen Auftraggeber befreit.
Die Präqualifizierungsdatenbank HPQR listet alle Unternehmen, die auf ihre Eignung überprüft wurden. Diese Unternehmen können über unterschiedliche
Suchkriterien gefunden werden. Die ausgestellte Urkunde gilt ein Jahr und ersetzt alle geprüften Einzelnachweise durch ein einziges Dokument.