Amtliches Verzeichnis für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen

Amtliches Verzeichnis - Hessisches Präqualifikationsregister HPQR

Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung, ob ein Unternehmen für öffentliche Aufträge geeignet ist und kein sonstiger Grund die Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt. Dazu müssen Eigenerklärungen und Nachweise vorgelegt werden, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bestätigen. Registrierte Unternehmen legen statt vieler Dokumente beim öffentlichen Auftraggeber ihre PQ-Urkunde vor.

  • Reduzieren Sie Aufwand und Kosten
  • Risikominimierung und Rechtssicherheit
  • Wettbewerbsvorteile

Vorteile für Bieter

Eine Eintragung im Hessischen Präqualifikationsregister HPQR erleichtert Unternehmen bundesweit die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Reduzieren Sie Aufwand und Kosten

Für Bieter ist die Präqualifikation über die Kammern mit wenig Aufwand verbunden und kostengünstig. Unternehmen legen statt vieler Einzelnachweise eine Urkunde vor, die die am häufigsten verlangten Nachweise abdeckt und ein Jahr gültig ist.

Risiko-Minimierung

Eine Präqualifizierung minimiert das Risiko, aufgrund von Ungenauigkeiten (z. B. fehlende oder unvollständige Nachweise) formal vom Wettbewerb ausgeschlossen zu werden, unabhängig von der Qualität des eingereichten Angebots.

Anerkennungspflicht

Das Hessische Präqualifikationsregister (HPQR) ist bei der EU notifiziert und somit gemäß Artikel 64 EU RL 2014/24/EU ein anerkanntes amtliches Verzeichnis. Die EU-Vergaberichtlinie bestimmt, dass öffentliche Auftraggeber die Eignung im Rahmen einer Präqualifizierung anzuerkennen haben. Es gilt die Eignungsvermutung bis zur Widerlegung im Einzelfall. Der Ausschluss des Angebots mangels Eignung ist unzulässig.

Auftraggeber können grundsätzlich weitere auftragsbezogene Nachweise verlangen, die über die im Vergaberecht vorgegebenen Eignungsnachweise hinausgehen. Diese müssen in der Bekanntmachung genannt werden. Prüfen Sie bei jeder Ausschreibung, ob der Auftraggeber spezifische Anforderungen stellt, z. B. zur Höhe der Deckungssumme der Haftpflicht oder inhaltliche Anforderungen an vorzulegende Referenzen. Sie können auch freiwillig zusätzliche Nachweise in der Datenbank hinterlegen, die häufig bei Ausschreibungen in Ihrer Branche gewünscht werden, wie z. B. QM-Zertifikate.

Wettbewerbsvorteile

Aufträge werden überwiegend ohne Bekanntmachung auf der HAD vergeben. Auftraggeber nutzen das HPQR, um bereits auf Eignung geprüfte Bieter für den zu vergebenen Auftrag zu finden. Das spart Zeit für Auftraggeber, und erhöht die Chancen für Unternehmen. 

Nutzen Sie als Unternehmen die Vorteile einer Präqualifizierung und stellen Sie gleich einen Antrag.

Antrag auf Präqualifizierung stellen

Doppelte Sichtbarkeit

Die Präqualifizierungsdatenbank HPQR listet alle Unternehmen, die auf ihre Eignung überprüft wurden. Diese Unternehmen können über unterschiedliche Suchkriterien gefunden werden.

Unternehmen, die Dienst- und Lieferleistungen (inklusive geistig-schöpferische Dienstleistungen) erbringen, können sich zusätzlich ins amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eintragen lassen. Damit erhöhen Unternehmen bundesweit ihre Sichtbarkeit und damit ihre Chancen bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte.

Einzureichende Nachweise

  • Gewerbeanzeige, ggf. Gewerbeerlaubnis
  • Handelsregister- und/oder Berufsregisterauszug (kann in der Regel von der ABSt angefordert werden)
  • Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten sind
  • Bei Mitgliedschaft in einer Sozialkasse: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse*
  • Bescheinigung(en) in Steuersachen des Finanzamtes, ggf. Freistellungsbescheinigung
  • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Erklärung Referenz Einzelleistung: Drei (Dienst-/Lieferleistungen) bzw. fünf (Bauleistungen) Referenzobjekte/-leistungen,
    nicht älter als 3 bzw. 5 Jahre, mit Bestätigung des Auftraggebers

Beachten Sie:

Speichern Sie die Formulare bitte ab, dann können Sie diese am PC ausfüllen. 
Alle erforderlichen Nachweise werden jeweils einzeln gescannt als PDF-Dateien über den Online-Antrag eingereicht (Upload).

Vollmachten

* Wenn Sie Mitglied einer Sozialkasse sind, können Sie uns eine Vollmacht erteilen, um die nach dem Hessischen Tarif- und Mindestlohngesetz (§ 5 HVTG) in regelmäßigen Abständen beizubringenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen direkt bei Ihrer Sozialkasse anzufordern.

Vollmacht andere Sozialkassen

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Preise

In das Hessische Präqualifikationsregister können sich Unternehmen für Liefer-, Dienst-, und Bauleistungen eintragen lassen. Die Präqualifikation ist mit wenig Aufwand verbunden und kostengünstig. Der Erstantrag (1 Jahr gültig) kostet 215,-- Euro inkl. USt. Die Verlängerung (1 Jahr gültig) kostet 155,-- Euro inkl. USt.

Unternehmen, die Liefer- und Dienstleistungen erbringen, können sich zusätzlich in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der IHKs (AVPQ) eintragen lassen. Die Eintragungsgebühr in Höhe von 70 Euro pro Jahr wird von der IHK in Rechnung gestellt.

Mehr zum AVPQ

Hilfe zur Antragstellung

Eine Übersicht der einzureichenden Nachweise bietet die Checkliste

Die Eigenerklärungen stehen für Sie zum Download zur Verfügung. 

Mit den Tipps für eine reibungslose Präqualifizierung vermeiden Sie häufige Fehler und erleichtern sich das Antragsverfahren. Für Unternehmen, die Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen erbringen, haben wir branchenspezifische Hinweise zusammengestellt. 

Speziell für Unternehmen, die freiberufliche Leistungen nach § 18 EStG erbringen, haben wir eine branchenspezifische Präqualifizierung entwickelt, die auf ihrer HPQR-Urkunde zusätzlich hinterlegte branchenspezifische Nachweise listet. 

Die Durchführung des Präqualifikationsverfahrens ist in unserer Leitlinie geregelt. Darüber hinaus gelten die AGB

Logo-Download

Präqualifizierte Unternehmen dürfen gern mit unserem HPQR-Logo werben, das wir als EPS-Datei und als JPG-Datei zur Verfügung stellen.

Kontaktieren Sie uns

Schreiben oder rufen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da!

0611 974588-0

info@absthessen.de

Die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V - Kontaktformular

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