
Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte für Vergabeverfahren, die EU-weit bekanntgemacht werden müssen, von der Europäischen Union überprüft und angepasst. Ab dem 01.01.2022
gelten gemäß den im europäischen Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen (EU) 2021/1950 bis 1953 vom 10. November 2021 folgende Schwellenwerte:
Bauleistungen: | 5.382.000 EUR (bisher 5.350.000 EUR) |
Liefer- und Dienstleistungen: | 215.000 EUR (bisher 214.000 EUR) |
Liefer- und Dienstleistungen durch obere und oberste Bundesbehörden: | 140.000 EUR (bisher 139.000 EUR) |
Aufträge nach Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG) | |
Bauleistungen: | 5.382.000 EUR (bisher 5.350.000 EUR) |
Liefer- und Dienstleistungen: | 431.000 EUR (bisher 428.000 EUR) |
Konzessionen: | 5.382.000 EUR (bisher 5.350.000) |
Wie bereits angekündigt, sind die EU-Schwellenwerte zum 01.01.2020 leicht gesunken. Die ab 1. Januar 2020 geltenden Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (2019/L279/23 ff.) veröffentlicht. Mit der EU-Verordnung 2019/1827 – 1930 vom 30. Oktober 2019 gelten für die nächsten 2 Jahre nun folgende Schwellenwerte:
Anwendungsbereich | bis 31.12.2019 | ab 01.01.2020 |
Klassische Richtlinie (2014/24/EU) | ||
Bauleistungen | 5.548.000 EUR | 5.350.000 EUR |
Liefer-/Dienstleistungen | ||
- zentrale Regierungsbehörden | 144.000 EUR | 139.000 EUR |
- übrige öffentliche Auftraggeber | 221.000 EUR | 214.000 EUR |
Konzessionen (2014/23/EU) | ||
Konzessionen | 5.548.000 EUR | 5.350.000 EUR |
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG) |
||
Bauleistungen | 5.548.000 EUR | 5.350.000 EUR |
Liefer-/Dienstleistungen | 443.000 EUR | 428.000 EUR |
Zum Jahreswechsel werden die EU-Schwellenwerte deutlich verändert. Sie stellen gegenüber den aktuellen Werten eine erhebliche Anhebung dar. Künftig soll für Bauaufträge eine Summe von 5.548.000 EUR – das sind mehr als 300.000 Euro mehr als bisher gelten. Weniger stark steigen die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen an. Hier ist eine Anhebung auf 221.000 Euro vorgesehen. Anhebungen soll es zudem im Sektorenbereich (Liefer- Dienstleistungen) auf künftig 443.000 Euro geben und für Obere und Oberste Bundesbehörden wird künftig ein Schwellenwert von 144.000 Euro (aktuell 135.000 EUR) entscheidend sein. Hintergrund der Neuregelung ist eine dynamische Verweisung in § 106 GWB. Die neuen EU-Schwellenwerte gelten mit der Bekanntmachung ab dem Jahreswechsel automatisch. Die Zahlen werden nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union auch im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2019.
Neue Schwellenwerte
delegierte Verordnung zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU
delegierte Verordnung zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU
delegierte Verordnung zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Zum 1. Januar 2016 wurden die EU-Schwellenwerte leicht angehoben. Ab dem Erreichen der Schwellenwerte ist europaweit auszuschreiben.
zum Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Es gelten folgende Schwellenwerte ab dem 01. Januar 2016:
- Bauaufträge: 5.225.000 EUR (vorher: 5.186.000 EUR)
- Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 209.000 EUR (vorher: 207.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 135.000 EUR (vorher: 134.000 EUR)
- Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 418.000 EUR (vorher: 414.000 EUR)
- Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 418.000 EUR (vorher: 414.000 EUR)
- Für Konzessionsvergaben: 5.225.000 EUR
- Für besondere soziale Dienstleistungen: 750.000 EUR








Zum 1. Januar 2014 wurden die EU-Schwellenwerte leicht angehoben. Ab dem Erreichen der Schwellenwerte war europaweit auszuschreiben.
Für die Jahre 2014 und 2015 gelten folgende Schwellenwerte:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 134.000 EUR (vorher: 130.000 EUR)
- Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 EUR (vorher: 400.000 EUR)
- Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 414.000 EUR (vorher: 400.000 EUR)
- Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR (vorher: 200.000 EUR)
- Bauaufträge: 5.186.000 EUR (vorher: 5.000.000 EUR)