Hessenrecht

Neue Bekanntmachung des Hessischen Gemeinsamen Runderlass zu "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen"

StAnz. 1/2018 S.15

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Leitfaden des BMUB zu Selbstreinigungsmaßnahmen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat im Rahmen des Forschungsprogramms "Zukunft Bau" einen Leitfaden zur…

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Gemeinsamer Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen

Gemeinsamer Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen wurde…

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Gemeinsamer Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen

Änderung des Gemeinsamen Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) zum 12.09.2017 in Kraft getreten. StAnz. 37/2017 S. 882 vom 11.09.2017

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Neuer Gemeinamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) zum 22.11.2016 in Kraft getreten. StAnz. 47/2016 S. 1513 vom 21.11.2016

Der Vergabeerlass ist hinsichtlich der Angaben zur neuen VOB/A sowie zur Kontaktstelle Hessen Mobil geändert worden. Untenstehend finden Sie bitte den…

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Neuer Gemeinamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) zum 22.11.2016 in Kraft getreten. StAnz. 47/2016 S. 1513 vom 21.11.2016

Vergabeerlass vom 1.1.2016

Was ist neu im Hessischen Vergabeerlass?

Einführung

Der zum 1.1.2016 in Kraft getretene hessische Vergabeerlass löst die konsolidierte Fassung von…

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Vergabeerlass vom 1.1.2016

Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen (vom 24.11.2015)

Der nachstehende Erlass wird wegen einer Ergänzung der Kontaktdaten unter Ziffer 7.1 und wegen Ablaufs der Gültigkeitsfrist erneut bekannt gemacht.

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Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen (vom 24.11.2015)

Beschaffungsmanagement des Landes Hessen für Lieferungen und Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) vom 09.12.2010

Der Erlass tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft. Er tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft. Der Erlass vom 12. Dezember 2005 (StAnz.…

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Hessischer Vergabeerlass verlängert bis Ende 2015

Der Gemeinsame Runderlass vom l . November 2007, zuletzt geändert durch Erlass vom 2. Dezember 2013, wird im Einvernehmen mit dem Hessischen…

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Hessischer Vergabeerlass verlängert bis Ende 2015

Hessischer Vergabeerlass verlängert bis Ende 2014

Der gemeinsamen Runderlass Öffentliches Auftragswesen vom 1. 11. 2007, zuletzt geändert durch Erlass v. 27.11 .2012 ist vor Ablauf seiner Gültigkeit…

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Hessischer Vergabeerlass verlängert bis Ende 2014